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   OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 95/92   

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https://dejure.org/1992,7007
OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 95/92 (https://dejure.org/1992,7007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1992 - 20 U 95/92 (https://dejure.org/1992,7007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1992 - 20 U 95/92 (https://dejure.org/1992,7007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I b
    Nachweis des Diebstahls bei Inbetriebnahme mit passendem Schlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Äußeres Bild des KfZ-Diebstahls; Verwendung passender Schlüssel bei KfZ-Diebstahl; Nachweis des Diebstahls durch den Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.09.1991 - 20 U 99/91

    Vortäuschung eines Diebstahls; Falsche Angaben des Versicherungsnehmers ; Angaben

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 95/92
    Das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls liegt nicht vor, wenn Spuren gewaltsamer Einwirkung nicht erkennbar sind und feststeht, daß zur Inbetriebnahme ein passender Schlüssel benutzt wurde (i. A. an Senat VersR 1992, 732).
  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

    Das Gericht kann zwar auch die Anhörung einer Partei gemäß § 141 ZPO zu seiner Überzeugungsbildung heranziehen und dieser sogar einer Zeugenaussage vorziehen (BGHZ 82, 13, 20; BGH NJW 1999, 363 ff.; BGH NJW 1998, 306 f.; BGH NJW 1992, 1558, 1559; BGH NJW-RR 1992, 920, 921; BGH NJW-RR 1991, 923; BGH VersR 1980, 229; BGH VersR 1978, 732, 733; BGHR § 141 ZPO - Würdigung 1; OLG Hamm VersR 1993, 695; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann , ZPO, § 141 Rn. 1 ff.; MünchKomm-ZPO/ Peters , ZPO, § 141 Rn. 2 ff.; Stein/Jonas/ Leipold , ZPO, § 141 Rdnr. 2; Zöller/ Greger , ZPO, § 141 Rn. 1).
  • OLG Köln, 11.03.1993 - 5 U 215/92

    Entwendung; Brand; Versicherungsfälle; Kaskoversicherung; Nebeneinander;

    Ob diese - vom Kläger bestrittenen - Feststellungen das äußere Bild einer "echten" Fahrzeugentwendung beeinträchtigen können, ist umstritten, bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung (vgl. zu dieser Frage Prölss/Martin, VVG, 25. Auflage, Anm. 3 b zu § 12 AKB mit Nachweisen zur kontroversen Rechtsprechung; ferner OLG Hamm, NJW-RR 1992, 862 f.r + s 1993, 47 f.), jedenfalls sind fehlende Aufbruchspuren und fehlende Spuren einer gewaltsamen Überwindung des Lenkradschlosses allein kein genügend beweiskräftiges Indiz für eine Vortäuschung des Versicherungsfalles "Entwendung" und rechtfertigen es noch nicht, eine Vortäuschung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.
  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97

    Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen

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  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 21/96

    Äußeres Bild des Kfz-Diebstahls professioneller Tatausführung an einem älteren

    Bei fehlenden Spuren am Schließzylinder ist aber zunächst die vom Sachverständigen gezogene Schlußfolgerung naheliegend, daß das Fahrzeug mit einem Originalschlüssel oder einem Nachschlüssel in Betrieb gesetzt worden ist (so auch BGH, NZV 1996, 109 ; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1993, 695 und OLG Düsseldorf, ZfS 1986, 54).
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